Wichtig ! Beitragserhöhung 2012
Liebe Mitglieder, liebe Eltern,
leider müssen wir Ihnen mitteilen das sich der Mitgliedsbeitrag im Jahr 2012 erhöht. Die Beiträge werden sich um 6,-€ bzw. 4,-€ erhöhen. Wir werden Ihnen auch weiterhin nur den Bundesbeitrag abbuchen und auf einen "individuellen Beitrag" verzichten. Unsere Unternehmungen werden durch Spenden, Stammesaktionen, Zuschüssen, und Teilnehmerbeiträgen finanziert und durchgeführt. Die Arbeit der Leiter und Mitarbeiter ist Ehrenamtlich und erfolgt in deren Freizeit.
Wir Danken für Ihr Verständnis.
Auszug Bundesamt www.dpsg.de
Der Mitgliedsbeitrag der DPSG
… setzt sich zusammen aus dem Bundesbeitrag und einem variablen Beitrag des jeweiligen Stammes bzw. der Siedlung. Dieser zusätzliche Beitragsanteil muss, nach Ziffer 17 der Satzung, von der Siedlungs- bzw. Stammesversammlung beschlossen werden.
Die 75. Bundesversammlung 2011 in Lübeck hat eine Beitragsanpassung beschlossen: Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. Januar 2012 auf 39,50 € pro Jahr und Mitglied festgesetzt (bis zum 31. Dezember 2011 - 33,50 €).
Mitgliedsbeitrag mit Familienermäßigung
Der Mitgliedsbeitrag mit Familienermäßigung beträgt ab dem 1. Januar 2012 26,40 € pro Jahr und pro Mitglied (bis zum 31.Dezember 2011 22,40 €). Für die Berechnung der Familienermäßigung hat die Bundesversammlung zwei Kriterien festgelegt: 1. Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben (nicht nur im gleichen Haus); 2. Sie müssen zu einer Familie gehören (Wohngemeinschaften gehören nicht dazu). Die Familienermäßigung wird allen Mitgliedern einer Familie gewährt.
Mitgliedsbeitrag mit Sozialermäßigung
Der Mitgliedsbeitrag mit Sozialermäßigung wird nicht erhöht. Er beträgt auch ab dem 1. Januar 2012 weiter 13,80 € pro Jahr und Mitglied. Zur Gewährung der Sozialermäßigung muss ein formloser Antrag auf Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen vom zuständigen Vorstand über die Diözesanleitung an das Bundesamt (Mitgliederservice) gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes und eine kurze Begründung enthalten.
Welche Leistungen werden durch den Mitgliedsbeitrag für die Verbandsmitglieder erbracht?
Der Mitgliedsbeitrag macht es möglich, folgende Leistungen für die Verbandsmitglieder zu erbringen:
- Grund-Haftpflicht- und Grund-Unfallversicherung für Mitglieder sowie Grund- Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte;
- Mitgliedermagazin „mittendrin“ im Direktversand an die Mitglieder;
- Mitgliedsbeiträge an die Weltorganisation der Pfadfinderbewegung (WOSM) und an die Europaebene, die Internationale Katholische Konferenz (ICCS) sowie an den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ);
- Beitragsrückerstattung an die Diözesanverbände (die diese teilweise wiederum an Bezirke weiterleiten);
- Aktivitäten, wie Ausbildungskurse, Bundesveranstaltungen; die Arbeit der Stufen, Fachbereiche und des Bundesvorstandes;
- Unterhaltung der Bundesstelle in Neuss (Betriebs-, Sach-, Verwaltungskosten);
- Zuschuss an das Bundeszentrum Westernohe, das verbandlichen Gruppen für Zeltlager und Tagungen zur Verfügung steht.
Kündigen der Mitgliedschaft
Die Kündigung ist ausschließlich an den Vorstand der jeweiligen Gruppierung zu richten. Da die Mitgliedschaft vor Ort erworben wird, kann auch nur die Gruppierungleitung vor Ort eine Kündigung bestätigen. Im Bundesamt eingehende Kündigungen werden unbearbeitet an die jeweilige Gruppierung weitergeleitet!
Aktualisiert (Montag, 12. Dezember 2011 um 07:33 Uhr)











